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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Bezeichnung

Geben Sie an, um welche Art von Geldbeschaffungskosten es sich handelt.

Steuerlich abzugsfähig sind insbesondere:

  • Beglaubigungen
  • Beleihungsgebühren
  • Abschlussgebühren
  • Finanzierungskosten
  • Notarkosten für die Finanzierung
  • Grundbuchgebühren für die Finanzierung
  • Vorfälligkeitsentschädigung
  • Kosten für Fotokopien
  • Telefonkosten (für Bankgespräche, Notargespräche, u.ä.)
  • Fahrtkosten zur Bank
  • Fachliteratur Finanzen