Feldhilfe:
Bezeichnung
Geben Sie an, um welche Art von Geldbeschaffungskosten es sich handelt.
Steuerlich abzugsfähig sind insbesondere:
- Beglaubigungen
- Beleihungsgebühren
- Abschlussgebühren
- Finanzierungskosten
- Notarkosten für die Finanzierung
- Grundbuchgebühren für die Finanzierung
- Vorfälligkeitsentschädigung
- Kosten für Fotokopien
- Telefonkosten (für Bankgespräche, Notargespräche, u.ä.)
- Fahrtkosten zur Bank
- Fachliteratur Finanzen