Feldhilfe:
(2023)
Sonstige außergewöhnliche Belastungen
Wählen Sie Ja, wenn Sie sonstige außergewöhnliche Belastungen geltend machen wollen. Hierunter fallen beispielsweise:
- Kosten eines Zivilprozesses bei der Gefahr des Verlustes der materiellen Existenzgrundlage
- Lösegeldzahlungen
- Kosten für Umschulung wegen Arbeitsunfähigkeit
- Kosten für Umzug aus zwingenden Krankheitsgründen
- Kosten für die Beseitigung von Katastrophenschäden
- Verpflichtende Integrationskurse
Strittig ist derzeit, ob die Kosten der Rückholaktion wegen der Corona-Pandemie als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind.