Feldhilfe:
Bezeichnung
- abzüglich direkt zuzuordnender Arbeitslohn im Ausland
Geben Sie hier nur Gehaltsbestandteile (Sondervergütungen) an, die unmittelbar aufgrund einer konkreten ausländischen Arbeitsleistung gewährt wurden. Dazu zählen unter anderem:
Reisekosten: Erstattungen für dienstlich bedingte Reisen im Ausland.
Überstundenvergütungen: Zahlungen für Überstunden, die während der Auslandstätigkeit geleistet wurden.
Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit: Extra Vergütungen für Arbeit zu ungewöhnlichen Zeiten im Ausland.
Auslandszulagen: Zusatzleistungen für Auslandseinsätze.
Projektbezogene Erfolgsprämien: Boni für erfolgreich abgeschlossene Projekte im Ausland.
Überlassung einer Wohnung im Tätigkeitsstaat: Kosten für die Bereitstellung einer Unterkunft im Ausland.
Aufwendungen für Sprachunterricht: Kosten für Sprachkurse, die zur Ausübung der Tätigkeit im Ausland notwendig sind.
Aufwendungen für Visa: Kosten für Visa, die zur Arbeit im Ausland erforderlich sind.
Kosten für medizinische Untersuchungen: Ausgaben für Gesundheitschecks im Zusammenhang mit der Auslandstätigkeit.
Sonstige Unterstützungsleistungen für mitreisende Familie: Finanzielle Unterstützung oder Erstattungen für Angehörige, die mit ins Ausland reisen.
Der Arbeitgeber hat in der Regel eine Aufteilung der Aufwendungen bereits in der Lohnabrechnung vorgenommen und den steuerfreien Arbeitslohn auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen. Das Finanzamt kann im Rahmen der Steuererklärung eine Überprüfung der Aufteilung vornehmen.