Wichtig: Tragen Sie hier nur Angaben ein, wenn Sie eine deutsche Lohnsteuerbescheinigung erhalten haben. Wenn Sie ausschließlich Arbeitslohn von einem ausländischen Arbeitgeber ohne deutschen Lohnsteuerabzug erhalten haben, geben Sie diesen im Abschnitt „Weitere Einnahmen > Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Steuerabzug“ an.
Beispiel: Wenn Sie von einem französischen Arbeitgeber bezahlt wurden und keine deutsche Lohnsteuer abgezogen wurde, tragen Sie den Arbeitslohn im Abschnitt „Weitere Einnahmen > Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Steuerabzug“ ein.