Feldhilfe:
Im Jahr 2023 habe ich steuerfreien Arbeitslohn bezogen
Wählen Sie bitte aus, ob Sie steuerfreien Arbeitslohn bezogen haben
- nach einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA),
- nach dem Auslandstätigkeitserlass (ATE) oder
- nach einem zwischenstaatlichen Übereinkommen (ZÜ).