Feldhilfe:
Minderung des Hinzurechnungsbetrags nach §10 AStG
Geben Sie hier, um wie viel der Hinzurechnungsbetrag nach §10 AStG gemindert werden soll.
Die Kapitalerträge werden nicht mit dem Abgeltungssteuersatz von 25 % versteuert, sondern unterliegen dem individuellen Steuersatz.