Feldhilfe:
(2023)
20 Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG
Geben Sie hier alle gesondert und einheitlich festgestellten Hinzurechnungsbeträge nach § 10 Außensteuergesetz (AStG) an.
Die Kapitalerträge werden nicht mit dem Abgeltungssteuersatz von 25 % versteuert, sondern unterliegen dem individuellen Steuersatz.