Feldhilfe:
12 Verluste ohne Aktienveräußerung
Erfassen Sie hier die nicht ausgeglichenen Verluste ohne die Verluste aus der Veräußerung von Aktien lt. Zeile 12 Ihrer Steuerbescheinigung.
Wenn Sie Verluste geltend machen wollen, ist weiterhin die Steuerbescheinigung immer zusammen mit der Steuererklärung einzureichen.