Feldhilfe:
Erhaltener Zuschuss zur freiwilligen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
Erhaltener Zuschuss zur freiwilligen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung lt. Rentenbescheinigung
Wichtig: Alle bereits in dem Bereich "Gesetzliche Renten" erfassten Beiträge und Zuschüsse tragen Sie hier nicht noch einmal ein.