Feldhilfe:
Zuschuss zu den Beiträgen der Kranken- und / oder Pflegeversicherung
Geben Sie hier die Höhe der Zuschüsse an, die Ihnen von Ihrer Kranken- und / oder Pflegeversicherung bescheinigt wurden. Bitte erfassen Sie hier die erhaltenen Zuschüssen zu einer freiwilligen gesetzlichen Kranken- und / oder Pflegeversicherung.
Dazu gehören u. a. steuerfreie Zuschüsse
- des Arbeitgebers (bei einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung)
- der Künstlersozialkasse,
- von Behörden und öffentlichen Stellen
- aufgrund des Abgeordnetengesetzes.
Steuerfreie Zuschüsse mindern die abziehbaren Beiträge.