Feldhilfe:
Dauernd getrennt lebend seit dem
Geben Sie hier den genauen Tag an, an dem Sie sich von Ihrem Partner getrennt haben.
Hinweis: Wenn das Trennungsdatum genau am 1.1.2023 liegt, ist die Abgabe der Steuererklärung als Zusammenveranlagung für 2023 nicht mehr möglich. In diesem Fall werden die Angaben des Partners nicht mehr abgefragt. Der Steuerpflichtige wird einzeln veranlagt.