Feldhilfe:
Höhe der geleisteten Ausgleichszahlungen
Tragen Sie hier die Höhe der geleisteten Ausgleichszahlungen ein.
Ausgleichszahlungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs können ggf. als Sonderausgaben abgezogen werden. Das Finanzamt berücksichtigt den Betrag, der abgezogen werden kann. Die hier als Sonderausgaben abgezogenen Ausgleichszahlungen hat die empfangsberechtigte Person zu versteuern, muss diese also in seiner Steuererklärung angeben.
Machen Sie erstmals Ausgleichszahlungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs geltend, fügen Sie Ihrer Erklärung den Vertrag oder die Versorgungsvereinbarung bei.
Die Zustimmung des geschiedenen Ehe-/Lebenspartners wird benötigt. Fügen Sie bitte die Anlage U bei.
Hinweis: Seit 2015 sind nicht nur "Zahlungen im Rahmen eines Versorgungsausgleichs" als Sonderausgaben absetzbar, sondern auch "Zahlungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs" gemäß § 23 VersAusglG. Der Ausgleichsberechtigte muss die Einnahmen als sonstige Einkünfte versteuern. Nun wird kein Unterschied mehr gemacht, ob der Ausgleich eine beamtenrechtliche, eine öffentlich-rechtliche, eine private, eine geförderte oder eine betriebliche Altersversorgung betrifft. Die Zahlungen sind einheitlich nur als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 1a Nr. 3 und 4 EStG 2015).