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Feldhilfe: (2023) Einkünfte aus Renten

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Einkünfte aus Renten

Wählen Sie "ja", wenn die unterstützte Person im Unterstützungszeitraum Einkünfte aus Renten erhalten hat. Dazu zählen u. a. Renten aus

  • der gesetzlichen Rentenversicherung,
  • landwirtschaftlichen Alterskassen,
  • berufsständischen Versorgungseinrichtungen,
  • privaten Rentenversicherungen,
  • aus sonstigen Verpflichtungsgründen.

Wichtig: Betriebsrenten aus Pensionszusagen oder Pensionszahlungen an Beamte tragen Sie hier nicht ein. Für diese wird eine Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt. Daher sind Betriebsrenten und Pensionszahlungen als "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit" zu erfassen.