Feldhilfe:
Beiträge im Unterhaltszeitraum
Geben Sie hier die Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung der unterstützten Person an, die Sie direkt an die Krankenversicherung geleistet haben.
Die ist der Fall, wenn die unterstützte Person Versicherungsnehmer ist, Sie aber die Beiträge direkt an die Krankenversicherung bezahlten. Diese Zahlungen gehören dann ebenfalls zu den Unterhaltsaufwendungen.
Wichtig: Die Beiträge sollten Sie separat erfassen, da sich der Höchstbetrag für die Unterhaltsleistungen um die geleisteten Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherungen erhöht.