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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Die unterstützte(n) Person(en) lebte(n) ...

Wählen Sie bitte aus, ob die unterstütze Person bzw. die unterstützten Personen

  • in Ihrem Haushalt in Deutschland,
  • in einem anderen Haushalt in Deutschland oder
  • in einem anderen Haushalt im Ausland

leben.

Hinweis: Unterhaltszahlung ins Ausland sind nur steuerliche abzugsfähig, wenn Sie gesetzlich gegenüber der unterstützten Person zum Unterhalt verpflichtet sind.