Feldhilfe:
Die unterstützte(n) Person(en) lebte(n) ...
Wählen Sie bitte aus, ob die unterstütze Person bzw. die unterstützten Personen
- in Ihrem Haushalt in Deutschland,
- in einem anderen Haushalt in Deutschland oder
- in einem anderen Haushalt im Ausland
leben.
Hinweis: Unterhaltszahlung ins Ausland sind nur steuerliche abzugsfähig, wenn Sie gesetzlich gegenüber der unterstützten Person zum Unterhalt verpflichtet sind.