Feldhilfe: Veräußerungsgewinn nach § 16 und 17 EStG Wählen Sie "ja" aus, wenn Veräußerungsgewinne nach § 16 EStG angefallen sind. Wenden Sie sich bitte ggf. für eine Beratung an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.