Feldhilfe:
Veräußerungsverlust
Wählen Sie Ja, wenn Veräußerungsverluste nach § 16 EStG angefallen sind.
Wichtiger Hinweis: Die Veräußerungsverluste werden in der Berechnung von SteuerGo nicht berücksichtigt.
Wenden Sie sich bitte ggf. für eine Beratung an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.