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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Veräußerungsverlust

Wählen Sie Ja, wenn Veräußerungsverluste nach § 16 EStG angefallen sind.

Wichtiger Hinweis: Die Veräußerungsverluste werden in der Berechnung von SteuerGo nicht berücksichtigt.

Wenden Sie sich bitte ggf. für eine Beratung an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.