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Feldhilfe: (2023) Prozentsatz bei degressiver Abschreibung

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Prozentsatz bei degressiver Abschreibung

Tragen Sie hier den Prozentsatz ein, der für die degressive Abschreibung des Gebäudes oder der Eigentumswohnung geltend gemacht wird.

Dieser Prozentsatz richtet sich nach dem Zeitpunkt des Bauantrags (im Herstellungsfall) oder dem rechtswirksamen Abschluss des obligatorischen Vertrags (im Anschaffungsfall).