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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Mieteinnahmen

Geben Sie hier die Höhe der erhaltenen Jahresmiete ohne Umlagen an.

Für Mieteinnahmen und Umlagen gilt steuerlich das Zuflussprinzip: Einnahmen sind in dem Jahr steuerpflichtig, in dem Sie diese erhalten (§ 11 EStG). Für welchen Zeitraum die Gelder gezahlt werden, spielt im Allgemeinen keine Rolle.