Feldhilfe:
Datum der Anschaffung
Geben Sie hier das Datum der Anschaffung an.
Als Datum der Anschaffung zählt der Zeitpunkt, zu dem rechtlich Besitz, Nutzen und Lasten auf Sie übergegangen sind. Als Anschaffungsdatum geben Sie folglich den Zeitpunkt an, zu dem das Objekt an Sie übergeben wurde und Sie dieses auch nutzen konnten. Das Anschaffungsdatum ist somit nicht unbedingt mit dem Zeitpunkt der Bezahlung identisch.