Feldhilfe:
(2023)
Höhe des Bruttoentlastungsbetrags (Soforthilfe Dezember 2022)
Wollen Sie Angaben zur Gas- / Wärmepreisbremse machen?
Die Besteuerung des Bruttoentlastungsbetrages der Gas- / Wärmepreisbremse im Rahmen der Soforthilfe vom Dezember 2022 wurde mit dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz vom 22. Dezember 2023 ersatzlos gestrichen.
Angaben sind daher in der Steuererklärung 2023 nicht mehr erforderlich.