Feldhilfe:
Haben Sie Bezüge als Abgeordneter erhalten?
Wenn Sie Bezüge als Abgeordneter erhalten haben, wählen Sie hier "ja". Dazu gehören unter anderem:
- Entschädigungen
- Amtszulagen
- Zuschüsse zu Krankenversicherungsbeiträgen
- Übergangsgelder
- Überbrückungsgelder und
- Sterbegelder,
die Ihnen als Landtagsabgeordneter aufgrund der entsprechenden Gesetze der Länder, als Bundestagsabgeordneter aufgrund des Abgeordnetengesetzes oder als Abgeordneter des Europäischen Parlamentes aufgrund des Europaabgeordnetengesetzes gezahlt wurden.