Feldhilfe:
War <%0500107%> arbeitslos und bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet?
Wählen Sie "ja", wenn Ihr Kind im Jahr 2023 arbeitslos war.
Ihr Kind gilt als arbeitslos, wenn es:
- Bei der Agentur für Arbeit als arbeitslos gemeldet ist.
- In keinem Beschäftigungsverhältnis steht.
- Eine versicherungspflichtige Beschäftigung von höchstens 15 Wochenstunden ausübt. Auch Kinder, die nur einen Minijob haben oder bei einer selbständigen Tätigkeit nicht mehr als 520 Euro verdienen, gelten als arbeitslos.
Zusätzliche Bedingungen:
- Bei Arbeitslosigkeit des Kindes besteht der Anspruch auf Kindergeld und Freibeträge maximal bis zum 21. Lebensjahr.
- Zusätzlich muss das Kind nicht nur als arbeitssuchend gemeldet sein, sondern auch bereit sein, jede zumutbare Arbeit anzunehmen und aktiv an Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt teilzunehmen.
Für jeden Monat der Arbeitslosigkeit haben Sie Anspruch auf den zeitanteiligen Kinder- und Erziehungsfreibetrag, wenn Ihr Kind zwischen 18 und 21 Jahren alt ist.