Feldhilfe:
Der Höchstbetrag für die Kinderbetreuungskosten ist ...
Sie können hier angeben, zu welchem Prozentsatz Sie den Höchstbetrag für die Kinderbetreuungskosten zwischen den Eltern aufteilen wollen.
Wenn Sie für Ihr Kind Anspruch auf den halben Kinder- und Erziehungsfreibetrag haben, steht Ihnen grundsätzlich auch der halbe Höchstbetrag für die Kinderbetreuungskosten (50%) zu.
Sie können sich aber mit dem anderen Elternteil über eine andere Aufteilung des Höchstbetrags für die Kinderbetreuungskosten einigen.