Geben Sie hier die Höhe der Vergütungen für mehrere Jahre an.
Erhalten Sie Bezüge für mehrere Jahre, z. B. Nachzahlungen, Übergangsgeld in einer Summe oder Versorgungsabfindung, handelt es sich um eine "Vergütung für mehrjährige Tätigkeit", die nach der Fünftelregelung begünstigt ist.