Feldhilfe:
Aufteilung: Behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale
Sie können hier angeben, in welchem Verhältnis die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale zwischen den Eltern aufgeteilt werden soll.
Wenn Sie für Ihr Kind nur Anspruch auf den halben Kinder- und Erziehungsfreibetrag haben, steht Ihnen auch nur die halbe Fahrtkostenpauschale (50 %) zu.
Sie können sich aber mit dem anderen Elternteil über eine andere Aufteilung der Fahrtkostenpauschale einigen.