Feldhilfe:
Aufteilung: Behinderten- / Hinterbliebenen-Pauschbetrag
Sie können hier angeben, in welchem Verhältnis der Behinderten- bzw. Hinterbliebenen-Pauschbetrag zwischen den Eltern aufgeteilt werden soll.
Wenn Sie für Ihr Kind nur Anspruch auf den halben Kinder- und Erziehungsfreibetrag haben, steht Ihnen auch nur der halbe Behinderten-Pauschbetrag (50 %) zu.
Sie können sich aber mit dem anderen Elternteil über eine andere Aufteilung des Behinderten-Pauschbetrags einigen.