Feldhilfe:
7. Kirchensteuer des Ehegatten
Übertragen Sie den folgenden Wert aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung:
Nummer 7:
"Einbehaltene Kirchensteuer des Ehegatten von 3. (nur bei konfessionsverschiedener Ehe)"
Geben Sie hier nur Kirchensteuerbeträge an, die in Zeile 7 der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen sind. Beträge aus einer anderen Lohnsteuerbescheinigung, z. B. der des Ehegatten, dürfen hier nicht erfasst werden.
Als konfessionsverschiedene Ehe bezeichnet man eine Ehe, bei der das Paar unterschiedlichen Konfessionen angehört - also zum Beispiel ein evangelischer Mann eine katholische Frau heiratet.