Feldhilfe:
24. b) Arbeitgeber-Zuschuss zur privaten Krankenversicherung
Übertragen Sie folgenden Wert aus der Lohnsteuerbescheinigung:
Nummer 24. b):
"Arbeitgeber-Zuschuss zur privaten Krankenversicherung"
Wichtig: Machen Sie hier Angaben, müssen Sie auch einen Eintrag in Zeile 24. c) Arbeitgeberzuschuss zur Pflegeversicherung vornehmen. Gegebenenfalls ist in Zeile 24. c) der Wert "0,00" einzutragen.
Hinweis: SteuerGo berücksichtigt diesen Betrag automatisch unter "Vorsorgeaufwendungen > Kranken- und Pflegeversicherung > Private Kranken-und Pflegeversicherung".