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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: 24. b) Arbeitgeber-Zuschuss zur privaten Krankenversicherung

Übertragen Sie folgenden Wert aus der Lohnsteuerbescheinigung:

Nummer 24. b):

"Arbeitgeber-Zuschuss zur privaten Krankenversicherung"

Wichtig: Machen Sie hier Angaben, müssen Sie auch einen Eintrag in Zeile 24. c) Arbeitgeberzuschuss zur Pflegeversicherung vornehmen. Gegebenenfalls ist in Zeile 24. c) der Wert "0,00" einzutragen.

Hinweis: SteuerGo berücksichtigt diesen Betrag automatisch unter "Vorsorgeaufwendungen > Kranken- und Pflegeversicherung > Private Kranken-und Pflegeversicherung".