Feldhilfe:
29. Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag
Übertragen Sie folgenden Wert aus der Lohnsteuerbescheinigung
Nummer 29 auf der Lohnsteuerbescheinigung:
"Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Versorgungsfreibetrags"
Separat zu erfassen sind einmalige Versorgungsbezüge in Sonderfällen, wie Sterbegeld oder Kapitalabfindungen. Diese geben Sie in Zeile 32 an.