Feldhilfe:
16.a Steuerfreier Lohn nach DBA
Übertragen Sie den folgenden Wert aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung:
Nummer 16. a):
"Steuerfreier Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen"
Wenn Sie hier eine Eintragung vornehmen, müssen Sie weitere Angaben zu dem Beschäftigungsverhältnis im Ausland machen und die Anlage N-AUS für "Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit" Ihrer Einkommensteuererklärung" beifügen. Die entsprechenden Angaben machen Sie bitte im Bereich "Weitere Einnahmen".