Feldhilfe:
Mitteilungen über Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen
Wenn Sie im Jahr 2023 Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag erhalten haben, wählen Sie hier ja.
Darunter fallen insbesondere Leistungen aus
- Pensionsfonds,
- Pensionskassen,
- Direktversicherungen,
- Altersvorsorgeverträgen (sog. Riester-Rente) und
- Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung (soweit es sich um Leibrenten aus dem umlagefinanzierten Teil von Zusatzversorgungskassen, wie z. B. der VBL oder einer ZVK, handelt).