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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Steuerfreie Erstattungen

Falls Sie steuerfreie Erstattungen erhalten haben, tragen Sie diese hier ein, z.B.

  • Trennungsentschädigungen,
  • Auslösungen,
  • Fahrtkostenersatz oder Verpflegungskostenersatz während der doppelten Haushaltsführung,
  • Mobilitätsbeihilfen.

Wichtig: Wurden steuerfreie Erstattungen bereits im Rahmen der Lohnsteuerbescheinigung (Zeile. 17-21) angegeben, tragen Sie diese hier nicht noch einmal ein.