Feldhilfe:
Steuerfreie Erstattungen
Falls Sie steuerfreie Erstattungen erhalten haben, tragen Sie diese hier ein, z.B.
- Trennungsentschädigungen,
- Auslösungen,
- Fahrtkostenersatz oder Verpflegungskostenersatz während der doppelten Haushaltsführung,
- Mobilitätsbeihilfen.
Wichtig: Wurden steuerfreie Erstattungen bereits im Rahmen der Lohnsteuerbescheinigung (Zeile. 17-21) angegeben, tragen Sie diese hier nicht noch einmal ein.