Feldhilfe:
Mietnebenkosten
Geben Sie hier die Mietnebenkosten - wie Heizung, Strom, Reinigung, Hausratversicherung usw. - an.
Wichtig: Bei doppelter Haushaltsführung in Deutschland sind für die Unterkunft die tatsächlichen Aufwendungen gegen Nachweis bis zum Höchstbetrag von 1.000 Euro pro Monat absetzbar.