Feldhilfe:
Ist dem doppelten Haushalt eine Auswärtstätigkeit vorausgegangen?
Wählen Sie "ja" aus, wenn der doppelten Haushaltsführung eine Auswärtstätigkeit an demselben Ort unmittelbar vorausgegangen ist und Sie für diese Auswärtstätigkeit Verpflegungspauschbeträge geltend gemacht haben.
Unmittelbar bedeutet, dass direkt vor dem Datum der Begründung Ihres doppelten Haushalts die Auswärtstätigkeit endete.
Wenn Ihrem doppelten Haushalt keine Auswärtstätigkeit vorausgegangen ist oder zwischen dem Ende der Auswärtstätigkeit und der Begründung des doppelten Haushalts eine Unterbrechung von min. vier Wochen bestand, wählen Sie bitte "nein" aus.
Die Dauer der Auswärtstätigkeit wird auf die Dreimonatsfrist für den Ansatz von Verpflegungspauschbeträgen angerechnet. Sollten Sie bereits für die Auswärtstätigkeit für 92 Tage oder mehr Verpflegungspauschbeträge geltend gemacht haben, wird der Fiskus Ihnen für die doppelte Haushaltsführung keine Verpflegungspauschbeträge mehr gewähren.