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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Beschäftigungsort
(Postleitzahl, Ort)

Geben Sie hier bitte die Anschrift an, wo sich der Beschäftigungsort befindet.

Eine doppelte Haushaltsführung wird vom Finanzamt anerkannt, wenn Sie auswärts beschäftigt sind und aus beruflichen Gründen an Ihrem auswärtigen Arbeitsort oder in dessen näherer Umgebung eine Wohnung oder eine Unterkunft unterhalten.

Als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung im Inland werden Aufwendungen bis zu einem nachgewiesenen Betrag von 1.000 Euro im Monat anerkannt.

Bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland gelten die früheren Grundsätze unverändert weiter. Die Aufwendungen für einen doppelten Haushalt müssen in tatsächlicher Höhe nachgewiesen werden und werden nur vom Fiskus anerkannt, wenn sie die ortsübliche Miete einer je nach Lage und Ausstattung durchschnittlichen Wohnung mit einer Wohnfläche bis zu 60 qm nicht überschreiten.

Für die ersten drei Monate nach dem Bezug einer Zweitwohnung können Sie Verpflegungsmehraufwand geltend machen.

Hinweis: Die Drei-Monats-Frist startet erneut, wenn Sie die Zweitwohnung wechseln oder die auswärtige Beschäftigung für mindestens vier Wochen unterbrechen. Eine mindestens vierwöchige Abwesenheit aus Urlaubs-, Krankheits- oder anderen Gründen ist ausreichend. In beiden Fällen legen Sie für den neuen Zeitraum einen neuen Beschäftigungsort an, um den Verpflegungsmehraufwand geltend zu machen.