Feldhilfe:
Bezeichnung des Verbandes
Tragen Sie hier den Namen des Berufsverbandes ein, an den Sie Beiträge geleistet haben.
Zu den Beiträgen an Berufsverbände zählen z.B.
- Gewerkschaftsbeiträge (DGB, DBB, ver.di, IG BAU, EVG, GEW, GdP, u.a.)
- Pflichtbeiträge zu Berufsverbänden (VDI, VBOB, Ärztekammer, Handwerkskammer, etc.)
- Aufwendungen für eine Rechtsberatung (durch den Berufsverband)
- Aufwendungen für Gutachten (die der Verband erstellt)
- Aufwendungen für die Prozessvertretung durch den Verband
- Freiwillige Beiträge zu Gewerkschaften
- Freiwillige Beiträge zu Berufsverbänden
- Aufnahmegelder von Mitgliedern
- Umlagen an Gewerkschaften, Anwaltskammern, Beamtenverbände