Feldhilfe:
Hatten Sie einen weiteren Wohnsitz in Belgien?
Wenn Sie einen weiteren Wohnsitz in Belgien unterhalten, wählen Sie "Ja" aus.
Seit 2004 ist die besondere Grenzgängerregelung abgeschafft, sodass nun die allgemeine DBA-Regelung gilt. Das bedeutet: Einkünfte von Arbeitnehmern, die im Grenzgebiet des einen Staates wohnen und im Grenzgebiet des anderen Staates arbeiten, werden im jeweiligen Tätigkeitsstaat besteuert (ebenso wie Luxemburg, Niederlande, Dänemark oder Polen).
Aber es gibt eine Sonderregelung für Einpendler aus Belgien:
- Belgien als Wohnsitzstaat stellt die in Deutschland als Tätigkeitsstaat versteuerten Arbeitslöhne (einschließlich der Beamtengehälter und -pensionen) bei der Einkommensteuerveranlagung steuerfrei und bezieht sie lediglich in den Progressionsvorbehalt ein.
- Diese Einkünfte werden aber bei der belgischen Gemeindesteuer mit erfasst, die als Zusatzsteuer zur Einkommensteuer zu zahlen ist.
- Zum Ausgleich dieser belgischen Gemeindesteuer wird die deutsche Einkommen- und Lohnsteuer, die auf diese Einkünfte entfällt, pauschal um 8 % vermindert.