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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: (2023) Hatten Sie ausländische Einkünfte als Arbeitnehmer
  • nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA),
  • einem zwischenstaatlichen Übereinkommen (ZÜ) oder
  • einem Auslandstätigkeitserlass (ATE)?

Wählen Sie "ja", wenn Sie Einkünfte (besondere Lohnbestandteile)

  • nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA),
  • nach einem zwischenstaatlichen Übereinkommen (ZÜ) oder
  • nach dem Auslandstätigkeitserlass (ATE) erhalten haben.

Sie müssen in diesem Fall weitere, detaillierte Angaben zu dem Beschäftigungsverhältnis im Ausland (Anlage N-AUS) machen. SteuerGo fragt auf den folgenden Seiten alle notwendigen Angaben für die Erstellung der Anlage N-AUS ab.