Feldhilfe:
(2023)
Hatten Sie ausländische Einkünfte als Arbeitnehmer- nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA),
- einem zwischenstaatlichen Übereinkommen (ZÜ) oder
- einem Auslandstätigkeitserlass (ATE)?
Wählen Sie "ja", wenn Sie Einkünfte (besondere Lohnbestandteile)
- nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA),
- nach einem zwischenstaatlichen Übereinkommen (ZÜ) oder
- nach dem Auslandstätigkeitserlass (ATE) erhalten haben.
Sie müssen in diesem Fall weitere, detaillierte Angaben zu dem Beschäftigungsverhältnis im Ausland (Anlage N-AUS) machen. SteuerGo fragt auf den folgenden Seiten alle notwendigen Angaben für die Erstellung der Anlage N-AUS ab.