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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Identifikationsnummer

Tragen Sie hier die 11-stellige Steuer-Identifikationsnummer Ihres geschiedenen Ehe-/Lebenspartners ein, an den Sie Unterhalt bezahlen. Die Identifikationsnummer besteht immer aus 11 Ziffern.

Ihr geschiedener Ehe-/Lebenspartner muss Ihnen die Identifikationsnummer ("IdNr.") mitteilen. Er findet diese auch in seinem Einkommensteuerbescheid oder in der Lohnsteuerbescheinigung.

Sollte die Steuer-ID nicht vorliegen, kann sie beim Bundeszentralamt für Steuern erneut angefordert werden. Die Steuer-ID wird dann per Brief mitgeteilt.

Für die Geltendmachung der Unterhaltsleistungen  und/oder Ausgleichsleistungen als Sonderausgabe ist in jedem Fall die Zustimmung des geschiedenen Ehe-/Lebenspartners notwendig. Fügen Sie bitte die Anlage U bei.