Feldhilfe:
(2022)
Spendenempfänger
Geben Sie hier den Namen der unabhängigen Wählervereinigung an, an die Sie Spenden oder Beiträge gezahlt haben.
Diese Zahlungen können bis zur Höhe von 1.650 Euro (bei zusammenveranlagten Ehepartnern: 3.300 Euro) zu 50% (maximal also 825 Euro bzw. 1.650 Euro) direkt von der Einkommensteuerschuld abgezogen werden. Der darüberhinausgehende Betrag ist - anders als bei politischen Parteien - nicht als Sonderausgaben absetzbar.