Feldhilfe:
(2022)
Gab es sozialversicherungspflichtige Angestellte in Ihrem Haushalt?
Wählen Sie "ja", wenn Ihnen in Ihrem Privathaushalt Aufwendungen für sozialversicherungspflichtig beschäftige Personen entstanden sind.
Bei dieser Beschäftigungsform wird die Tätigkeit durch eine Person ausgeführt, die sozialversicherungspflichtig bei Ihnen beschäftigt ist. D. h. Sie haben für den oder die Angestellten Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung entrichtet. Ob Ihre Haushaltshilfe die Tätigkeit in Ihrer Mietwohnung, Ihrer Eigentumswohnung oder Ihrem Haus ausübt, spielt dabei keine Rolle.
Sie können die typischen Lohn- und Gehaltskosten steuerlich geltend machen, die in Verbindung mit der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung entstanden sind.
Eine beispielhafte Aufzählung begünstigter und nicht begünstigter haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen finden Sie auch im BMF-Schreiben vom 09.11.2016.
Die Einkommensteuer ermäßigt sich um 20 Prozent der Aufwendungen (maximal 4.000 Euro).