Feldhilfe:
(2022)
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - Anlage V -
Wählen Sie Ja, wenn Sie in 2022 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erwirtschaftet haben.
Im Bereich Vermietung und Verpachtung erklären Sie Einkünfte aus:
- einem bebauten Grundstück, z. B. vermietetes Haus, vermietete Eigentumswohnung,
- einem selbst genutzten eigenen Haus / Eigentumswohnung, wenn einzelne Räume vermietet werden,
- allen Beteiligungen, z. B. Grundstücks- oder Erbengemeinschaften,
- Untervermietung von gemieteten Räumen,
- allen unbebauten Grundstücken (z. B. Parkplatz), anderem unbeweglichen Vermögen(z. B. Schiffe) und Sachinbegriffen (z. B. Geschäftseinrichtung)
- sowie aus Überlassung von Rechten, z. B. Erbbaurechte, Urheberrechte, Kiesausbeuterechte.
Die erzielten Einkünfte werden bei Ehe-/Lebenspartnern von SteuerGo standardmäßig 50:50 auf beide Partner aufgeteilt. Es kann aber auch für jedes vermietete Objekt eine separate Zuweisung der Einkünfte erfolgen.