Machen Sie erstmals Ausgleichszahlungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs geltend, fügen Sie Ihrer Einkommenssteuererklärung den Vertrag oder die Versorgungsvereinbarung bei.
Die Zustimmung des geschiedenen Ehe-/Lebenspartners wird benötigt. Fügen Sie bitte die Anlage U bei.