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Feldhilfe: (2022) Bankname / Bezeichnung der Schuldzinsen

Dieser Text bezieht sich auf die Steuer 2022. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Bankname / Bezeichnung der Schuldzinsen

Hier können Sie die Schuldzinsen erfassen, die Sie an den Darlehensgeber (Kreditinstitut) für ein Darlehen leisten, das Sie unmittelbar für Ihren vermieteten Haus- und Grundbesitz eingesetzt haben. Geben Sie als Bezeichnung z. B. der Bankname oder die Vertragsnummer an.

Steuerlich abzugsfähig sind insbesondere:

  • Schuldzinsen für Grundschulddarlehen von Banken, Bausparkassen und Versicherungsgesellschaften
  • Schuldzinsen für Bauspardarlehen
  • Schuldzinsen für Arbeitgeberdarlehen
  • Schuldzinsen für Verwandtendarlehen oder für öffentliche Darlehen
  • Erbbauzinsen
  • Zwischenfinanzierungszinsen der Bank, wenn Sie bereits vor Auszahlung des Darlehens Geld brauchen
  • Schuldzinsen für einen Auffüllungskredit oder die Vorfinanzierung eines angesparten Bausparvertrages
  • Bereitstellungszinsen
  • Zinsen, die Sie als Ersteigerer eines Gebäudes bis zur Entrichtung des Bargebots zahlen müssen
  • Verzugszinsen für eine nicht fristgerecht gezahlte Baurate

Ein Damnum/Disagio ist zwingend sofort abzuziehen, wenn es "marktüblich" ist. Der darüber hinausgehende Betrag muss auf den Zinsfestschreibungszeitraum oder bei dessen Fehlen auf die Darlehenslaufzeit verteilt werden.

Auch ein höheres Disagio von mehr als 5 % kann noch "marktüblich" sein und im Jahr der Zahlung in voller Höhe abgezogen werden. Selbst ein Disagio von 10 % bei 10-jähriger Kreditlaufzeit kann durchaus "marktüblich" und somit in voller Höhe absetzbar sein (BFH-Urteil vom 8.3.2016, IX R 38/14).

Aktuell hat der Bundesfinanzhof geurteilt, dass der Begriff der Schuldzinsen weit zu verstehen ist und hierunter auch Kosten für das Projektcontrolling fallen können. Das ist der Fall, wenn sie als Finanzierungskosten zu beurteilen sind, weil die Auszahlung der Darlehensraten durch die Bank davon abhängt, dass im Rahmen des Controllings für die Bank relevante Unterlagen vorbereitet und Controlling-Reports erstellt werden (BFH-Urteil vom 6.12.2021, IX R 8/21).