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Feldhilfe: (2022) War das Kind in der gemeinsamen Familienwohnung gemeldet?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung für 2022. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): War das Kind in der gemeinsamen Familienwohnung gemeldet?

Geben Sie hier bitte an, ob Ihr Kind in 2022 in der gemeinsamen Familienwohnung  gemeldet war.

Wenn Ihr Kind im Jahr 2022 zu Ihrem Haushalt gehörte bzw. in der gemeinsamen Wohnung gemeldet war, können Sie Kinderbetreuungskosten geltend machen oder den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beantragen. Die Zugehörigkeit zu Ihrem Haushalt wird dann ohne weiteren Nachweis vom Finanzamt akzeptiert. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird für den Zeitraum gewährt, in dem das Kind zum Haushalt gehört hat, wenn die restlichen Voraussetzungen ebenfalls erfüllt sind.

Hinweise:
Das Kind wird auch dann Ihrem Haushalt zugerechnet, wenn es vorübergehend auswärtig untergebracht war oder wenn der Steuerpflichtige mit seinem Kind selbst z. B. bei den Eltern oder Großeltern lebt.

Ein Kind kann auch zu mehreren Haushalten gehören. Das ist dann der Fall, wenn die Eltern z.B. getrennt leben und das Kind abwechselnd bei den beiden Elternteilen wohnt. Daher ist die Auswahl der Haushaltszugehörigkeit zu den Haushalten beider Elternteile auch dann zu wählen, wenn die Elternteile keinen gemeinsamen Haushalt haben und das Kind bei beiden Elternteilen gemeldet ist.

Diese Angabe ist für eine korrekte Ermittlung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende durch SteuerGo notwendig.