Feldhilfe:
(2022)
Ist im Behindertenausweis das Merkzeichen TBl eingetragen?
Wählen Sie "ja" aus, wenn im Behindertenausweis das Merkzeichen "TBl" für "taubblind" steht.
Zum Nachweis legen Sie dem Finanzamt folgende Belege vor, falls diese nicht bereits in den Vorjahren eingereicht wurden:
- Schwerbehindertenausweis oder
- Rentenbescheid des Versorgungsamtes oder
- Bescheid der Pflegekasse über den Pflegegrad 4 oder 5
Aufgrund dieser Angaben wird der Behindertenpauschbetrag durch SteuerGo ermittelt.