Hinweis: Die meisten Anleger müssen in ihrer Steuererklärung keine Angaben über ihre Kapitalerträge machen und können auf die Anlage KAP verzichten. Haben Sie nur Erträge aus einem inländischen Depot oder Konto, dann kümmert sich die Bank um die korrekte Besteuerung. Sie führt die Abgeltungssteuer ab, die eben eine abgeltende Wirkung hat. Und damit ist für Sie steuerlich alles erledigt.