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Feldhilfe: (2022) Übungsleiter - ja/nein

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2022. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Übungsleiter - ja/nein

Wählen Sie hier "ja" aus, wenn Sie steuerfreie Aufwandsentschädigungen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit (§ 3 Nr. 26 EStG) als

  • Übungsleiter,
  • Ausbildungsleiter,
  • Ausbilder,
  • Erzieher,
  • Betreuer,
  • Künstler,
  • Pfleger behinderter, kranker oder alter Menschen,
  • o. ä.

erhalten haben.

Haben Sie steuerfreie Einkünfte erhalten, tragen Sie hier bis zu 3.000 Euro jährlich (Übungsleiterpauschale, § 3 Nr. 26 EStG) ein.

Weitere Informationen zu Übungsleiterfreibetrag und Ehrenamtspauschale