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Feldhilfe: (2021) Schnellerfassung der Auswärtstätigkeiten

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Schnellerfassung der Auswärtstätigkeiten

Nutzen Sie die Schnellerfassung Ihrer Auswärtstätigkeiten, wenn Sie die Werte bereits in einer separaten Aufstellung vorliegen haben, z.B. durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers.

Hinweis: Über die Schnellerfassung können Sie nur Verpflegungsmehraufwendungen im Inland erfassen. Für Auslandsdienstreisen gelten andere Pauschbeträge. Wenn Sie Mehraufwendungen für Verpflegung im Ausland geltend machen wollen, nutzen Sie daher die Einzelerfassung Ihrer Auswärtstätigkeiten.